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1. Buchung der Reise
Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise kann auf vorgedruckten
Anmeldeformularen oder formlos schriftlich geschehen. Die Anmeldung stellt
ein Vertragsangebot dar. Erst durch die schriftliche Bestätigung des Veran-
stalters wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Weicht der Inhalt der
Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den
Kunden und den Veranstalter verbindlich, wenn in der Bestätigung auf eine
Rücktrittsmöglichkeit hingewiesen ist und der Kunde innerhalb von 10 Tagen
nach Zugang der Bestätigung hiervon keinen Gebrauch macht. Danach gilt
die Abweichung als akzeptiert.

2. Bezahlung
a) Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteil-
nehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch den
Veranstalter.
b) Bei Abschluß des Reisevertrags sind 10% des Gesamtbetrags laut
Rechnung als Anzahlung zu leisten. Der restliche Reisepreis muß spätestens
21 Tage vor Reisebeginn auf einem unserer Konten eingegangen sein.
Bitte bedenken Sie, daß eine Überweisung bis zu 10 Tage dauern kann.
Bei kurzfristigen Buchungen unter 21 Tagen vor Reiseantritt ist vom Kunden
sofort bei der Buchung der volle Reisepreis zu entrichten.
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach Eingang der
Restzahlung.

3. Leistungen
a) Vermittlung von fremden Leistungen
Während der Reise können manchmal zusätzliche Aktivitäten durchgeführt
werden. Diese sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Soweit der Reise-
leiter hierfür Empfehlungen ausspricht und den Kontakt herstellt, ist der
Veranstalter lediglich als Vermittler tätig.
b) Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sind, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beein-
trächtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute sind erlaubt, wenn alle
erreichbaren Zielorte für die vereinbarte Dauer aufgesucht werden, wenn
auch in anderer Reihenfolge.

4. Preisänderungen
Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 10 % des Reisepreises vor-
nehmen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mindestens
4 Monate liegen und wenn sich die Preise der Leistungsträger, Steuern,
Abgaben, Gebühren oder Wechselkursänderungen nachweislich erhöht
haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Kunde eine kosten-
lose Rücktrittsmöglichkeit. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Veranstalter
den Kunden spätestens 21 Tage vor Reiseantritt hierüber schriftlich in
Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig.

5. Persönliche Anforderungen
Die angebotenen Touren erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen
Anstrengungen vom Reiseteilnehmer eine gewisse körperliche Belastbarkeit,
darüberhinaus aber auch Teamgeist und kollegiales Verhalten sowie die
Bereitschaft zur Mithilfe bei evtl. auftretenden Problemen. Hierauf wird
ausdrücklich hingewiesen.

6. Versicherung
Wir empfehlen den Abschluß eines Reiseversicherungspakets
(Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekrankenversicherung einschließlich
Ambulanzflug aus dem Ausland).

7. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise
zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklär-
ung beim Veranstalter, entsprechend werden dann folgende Rücktrittsge-
bühren fällig:

bis 50 Tage vor Reisebeginn 200 EUR
49. bis 29. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
28. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.


8. Rücktritt und Kündigung des Reiseveranstalters
In folgenden Fällen kann der Veranstalter vor Antritt der Reise vom Reise-
vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der
Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so
behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut-
gebrachten Beträge.

b) Bis 28 Tage vor Reiseantritt - bei Nichterreichen der ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteil-
nehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt
werden, so kann der Veranstalter den Reisepreis erhöhen, soweit dies zur
Abdeckung von höheren Reisekosten infolge geringerer Belegung von
Unterkünften, Transportmitteln etc. erforderlich ist. Sollte dies bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, da die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor
Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektsangaben erklärt hat
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter
Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
Der Veranstalter haftet für Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der
Veranstalter insoweit Fremdleistung, sofern er in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist.
Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungs-
bestimmungen dieser Unternehmen.

10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche aus nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat
der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Für später
eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken, um Abhilfe
zu schaffen oder den evtl. Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
Hierzu gehört, daß er seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung schriftlich zur Kenntnis gibt. Kommt ein Reisegast dieser
Verpflichtung nicht nach, stehen ihm soweit keine Ansprüche zu.

12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile,
die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Anmelde-
bestätigung geändert werden sollten.

13. Unwirksamkeit einzelner Leistungen
Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, so ist nicht der
gesamte Reisevertrag unwirksam.

Stand: 01.08.2008


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Tel. 0761 2925721
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