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1. Buchung der Reise Die verbindliche Anmeldung zu einer Reise kann auf vorgedruckten Anmeldeformularen oder formlos schriftlich geschehen. Die Anmeldung stellt ein Vertragsangebot dar. Erst durch die schriftliche Bestätigung des Veran- stalters wird der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und den Veranstalter verbindlich, wenn in der Bestätigung auf eine Rücktrittsmöglichkeit hingewiesen ist und der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigung hiervon keinen Gebrauch macht. Danach gilt die Abweichung als akzeptiert. 2. Bezahlung a) Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteil- nehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch den Veranstalter. b) Bei Abschluß des Reisevertrags sind 10% des Gesamtbetrags laut Rechnung als Anzahlung zu leisten. Der restliche Reisepreis muß spätestens 21 Tage vor Reisebeginn auf einem unserer Konten eingegangen sein. Bitte bedenken Sie, daß eine Überweisung bis zu 10 Tage dauern kann. Bei kurzfristigen Buchungen unter 21 Tagen vor Reiseantritt ist vom Kunden sofort bei der Buchung der volle Reisepreis zu entrichten. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach Eingang der Restzahlung. 3. Leistungen a) Vermittlung von fremden Leistungen Während der Reise können manchmal zusätzliche Aktivitäten durchgeführt werden. Diese sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Soweit der Reise- leiter hierfür Empfehlungen ausspricht und den Kontakt herstellt, ist der Veranstalter lediglich als Vermittler tätig. b) Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beein- trächtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute sind erlaubt, wenn alle erreichbaren Zielorte für die vereinbarte Dauer aufgesucht werden, wenn auch in anderer Reihenfolge. 4. Preisänderungen Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 10 % des Reisepreises vor- nehmen, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mindestens 4 Monate liegen und wenn sich die Preise der Leistungsträger, Steuern, Abgaben, Gebühren oder Wechselkursänderungen nachweislich erhöht haben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Kunde eine kosten- lose Rücktrittsmöglichkeit. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Veranstalter den Kunden spätestens 21 Tage vor Reiseantritt hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unzulässig. 5. Persönliche Anforderungen Die angebotenen Touren erfordern aufgrund der mit ihnen verbundenen Anstrengungen vom Reiseteilnehmer eine gewisse körperliche Belastbarkeit, darüberhinaus aber auch Teamgeist und kollegiales Verhalten sowie die Bereitschaft zur Mithilfe bei evtl. auftretenden Problemen. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. 6. Versicherung Wir empfehlen den Abschluß eines Reiseversicherungspakets (Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekrankenversicherung einschließlich Ambulanzflug aus dem Ausland). 7. Rücktritt des Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklär- ung beim Veranstalter, entsprechend werden dann folgende Rücktrittsge- bühren fällig: bis 50 Tage vor Reisebeginn 200 EUR 49. bis 29. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises. 8. Rücktritt und Kündigung des Reiseveranstalters In folgenden Fällen kann der Veranstalter vor Antritt der Reise vom Reise- vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut- gebrachten Beträge. b) Bis 28 Tage vor Reiseantritt - bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteil- nehmerzahl nach Absprache mit den Reiseteilnehmern durchgeführt werden, so kann der Veranstalter den Reisepreis erhöhen, soweit dies zur Abdeckung von höheren Reisekosten infolge geringerer Belegung von Unterkünften, Transportmitteln etc. erforderlich ist. Sollte dies bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 9. Haftung des Reiseveranstalters Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektsangaben erklärt hat 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Der Veranstalter haftet für Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter insoweit Fremdleistung, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungs- bestimmungen dieser Unternehmen. 10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche aus nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen. 11. Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken, um Abhilfe zu schaffen oder den evtl. Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört, daß er seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung schriftlich zur Kenntnis gibt. Kommt ein Reisegast dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm soweit keine Ansprüche zu. 12. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Der Kunde ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Anmelde- bestätigung geändert werden sollten. 13. Unwirksamkeit einzelner Leistungen Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages unwirksam sein, so ist nicht der gesamte Reisevertrag unwirksam. Stand: 01.08.2008 K O L I B R - R E I S E N Emmendingerstr. 13 79106 Freiburg Tel. 0761 2925721 Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. |
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